Für Grenzgänger und Schweizer Kunden
Tausende Menschen pendeln als Grenzgänger täglich von Deutschland zu ihrem Arbeitsplatz in die Schweiz. Durch unsere individuelle Beratung und die auf Sie abgestimmte Empfehlung - basierend auf unserer langjährigen Erfahrung in der Grenzregion - sind Sie in Deutschland und in der Schweiz optimal versorgt und abgesichert. Vom Girokonto, über Steuervorauszahlung bis zu Versicherungen – mit unseren Produkten und Dienstleistungen bieten wir Ihnen optimale Lösungen rund um eine Grenzgänger Tätigkeit.
Gebührenfreier, einfacher Transfer, z.B. Ihres Gehalts
Überweisungen oder Daueraufträge in die Schweiz
Wir, die Sparkasse Lörrach-Rheinfelden, grenzen mit unserem Geschäftsgebiet direkt an die Schweiz. Mit zahlreichen grenznahen Filialen sind wir Ihnen ein attraktiver Geschäftspartner.
Optimaler Bedienkomfort und komfortable Software-Unterstützung auch auf allen Endgeräten.
Hier finden Sie unsere Schweizer Franken An- und Verkaufskurse für den Bargeldtausch am Schalter.
0,950 CHF = 1 Euro (Ankauf = Die Sparkasse kauft CHF von dem Kunden)
0,912 CHF = 1 Euro (Verkauf = Die Sparkasse verkauft CHF an den Kunden)
Kursangaben freibleibend. Es gilt der Kurs zum Zeitpunkt des Umtauschs am Schalter.
Die hier angezeigten Kurse werden bei Änderungen einmal täglich aktualisiert.
Letzte Kursänderung: 04.12.2025 | 09:21 Uhr
Erfüllen Sie sich Ihren Traum von den eigenen vier Wänden
Mit der Finanzierung über ein Schweizer-Franken-Darlehen bietet Ihnen die Sparkasse Lörrach-Rheinfelden eine interessante Alternative zur klassischen Euro-Finanzierung.
Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen rund um Bankkonten, Gehaltsüberweisungen und Krankenversicherung für Grenzgänger (Wohnsitz in Deutschland, Arbeitsort in der Schweiz). Diese FAQ sollen dabei helfen, wichtige Aspekte zu klären und optimale Lösungen zu finden.
Zentrale Themen vor dem Start in der Schweiz sind Krankenversicherung, Steuer(-vorauszahlungen) und Bankverbindung. Unsere Experten beraten Sie gerne umfassend zu diesem Thema und unseren Lösungen in diesen Bereichen.
Ja. Grundsätzlich ist es möglich, als Deutscher ein Bankkonto in der Schweiz zu eröffnen. Je nach Bank gibt es unterschiedliche Voraussetzungen, und nicht jede Schweizer Bank nimmt Grenzgänger als Kunden an.
Kontoführungsgebühren sind in der Schweiz üblich und variieren stark. Grenzgänger zahlen in der Schweiz monatliche Kontoführungsentgelte. Diese können durchaus 20–30 CHF pro Monat betragen, je nach Bank, Kontomodell und Region.
Nein, ein Schweizer Konto ist keine Pflicht. In Ihrem Alltag bezahlen Sie meist in Euro, daher ist ein reines CHF-Gehaltkonto in der Schweiz oft ein teures „Durchgangskonto“. Mit unserem Girokonto für Grenzgänger bieten wir eine echte Alternative:
Sie erhalten eine DE-IBAN für den Euro-Zahlungsverkehr in Deutschland und eine kontoindividuelle CH-IBAN für die Schweiz.
Ja, das ist möglich. Haben Sie ein Girokonto bei der Sparkasse Lörrach-Rheinfelden, erhalten Sie eine eigene CH-IBAN für den Geldeingang aus der Schweiz. Somit kann der Arbeitgeber das Gehalt in CHF an Sie überweisen, und wir schreiben Ihnen den Betrag zu einem attraktiven Devisenkurs gut.
Ja, können Sie zu unseren Öffnungszeiten an unseren Schaltern zum tagesaktuellen Sortenkurs einzahlen/tauschen. Günstiger ist jedoch der (Gehalts-)Transfer aus der Schweiz, da hier ein besserer Devisenkurs angesetzt wird.
CHF-Abhebungen sind am Schalter oder an den Geldautomaten möglich. Es wird ein tagesaktueller Sortenkurs berechnet.
Mit einem klassischen Girokonto bei der Sparkasse Lörrach-Rheinfelden können Sie von Ihrem Schweizer Konto eine Inlandsüberweisung in CHF vornehmen und hier Ihre persönliche CH-IBAN von der Sparkasse Lörrach-Rheinfelden angeben. Hier erhalten Sie einen attraktiven Wechselkurs, sodass unterm Strich mehr Euro ankommen.
Ihre persönliche CH-IBAN können Sie unter nachfolgendem Link berechnen: Grenzgänger - Sparkasse Lörrach-Rheinfelden
Wenn Sie ein Schweizer Konto haben, können Sie Ihr Geld dort sammeln und in Euro tauschen, wenn der Kurs gerade vorteilhaft ist. Oder Sie lassen Ihr Gehalt direkt an Ihre CH-IBAN bei der Sparkasse Lörrach-Rheinfelden überweisen und profitieren von attraktiven Wechselkursen.
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist, dass das Geschäft in welchem Sie Einkaufen eine Bezahlung mit ihrer Sparkassencard Visa Debit (Debitkarte) akzeptiert. Zahlungen in CHF mit einer deutschen Karte werden von Ihrer Bank zum aktuellen Kurs umgerechnet, es wird eine Fremdwährungsgebühr berechnet.
Bargeldabhebungen in der Schweiz am Automaten sind mit ihrer Sparkassencard (Debitkarte) ebenfalls möglich, für Bargeldabhebungen in der Schweiz fallen zusätzliche Gebühren an.
Ja, wir als Sparkasse Lörrach-Rheinfelden in der Grenzgänger-Region „Dreiländereck“ bieten optimale Lösungen und umfassende Beratung für Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten und in Deutschland wohnen. Wir haben ein Expertenteam rund um die Themen: Konto, Steuerrücklagen und Krankenversicherung.
Ihre Vorteile im Überblick:
Als Grenzgänger unterliegt Ihr Schweizer Arbeitslohn meist der deutschen Einkommensteuerpflicht. In der Regel sind quartalsweise Steuervorauszahlungen an das Finanzamt zu leisten.
Wichtig: Für Detailfragen zur steuerlichen Optimierung und zur Erstellung Ihrer Erklärung empfehlen wir Ihnen dringend die Beratung durch einen Steuerberater.
Um sicherzustellen, dass die fälligen Vorauszahlungen Ihre Liquidität nicht unvorbereitet belasten, bieten wir Ihnen eine komfortable, automatisierte Lösung an. Wir richten für Sie automatische Prozesse ein, die gewährleisten, dass die nötigen Mittel rechtzeitig zurückgelegt und termingerecht an das Finanzamt überwiesen werden.
Ihr Vorteil: Sie behalten den vollen Überblick über Ihre Finanzen und erfüllen Ihre Zahlungsverpflichtungen mühelos und fristgerecht – ohne sich um manuelle Überweisungen kümmern zu müssen.
Wir machen den Traum vom Eigenheim in Deutschland für Grenzgänger greifbar. Aufgrund Ihrer besonderen Einkommenssituation benötigen Sie eine spezialisierte Beratung.
Wir bieten Ihnen ein ganzheitliches Immobilien-Servicepaket, das individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist – von der Immobilienvermittlung über die Finanzierung bis zur passenden Versicherung.
Ihr besonderer Vorteil als Grenzgänger: Sie haben die Wahl, ob Sie Ihre Immobilienfinanzierung aufgrund Ihres CHF-Einkommens in Euro (EUR) oder in Schweizer Franken (CHF) abschließen möchten. Wir beraten Sie gerne zur optimalen Währungsstrategie.
Grundsätzlich gilt das Erwerbsland-Prinzip: Wer in der Schweiz arbeitet, unterliegt der Krankenversicherungspflicht in der Schweiz. Grenzgänger aus Deutschland haben jedoch ein Optionsrecht (Wahlrecht) und können sich von der Schweizer Versicherungspflicht befreien lassen, um sich weiterhin im Wohnland zu versichern. Entscheidend ist also Ihre Wahl innerhalb der ersten drei Monate.
Ohne Befreiung müssen Sie eine Schweizer Krankenversicherung abschließen (gesetzliche Grundversicherung nach KVG).
Das Optionsrecht erlaubt es Grenzgängern aus bestimmten Ländern (u.a. Deutschland), zwischen der Krankenversicherung im Wohnsitzland oder im Arbeitsland zu wählen. Diese Entscheidung muss innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Erwerbstätigkeit in der Schweiz erfolgen.
Wird innerhalb dieser Frist kein Befreiungsantrag gestellt, versichert man sich automatisch in der Schweiz und bleibt dort versicherungspflichtig. Wichtig: Die Ausübung des Optionsrechts ist endgültig.
Einmal entschieden, können Sie später nur in ganz wenigen Ausnahmefällen wechseln.
Ihnen stehen drei Modelle zur Wahl.
Grundsätzlich gilt: Einen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung wie in Deutschland gibt es nicht.
Alle drei Varianten decken im Prinzip Ihre Gesundheitsversorgung ab, aber mit unterschiedlichen Kosten und Leistungen.
Das hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Beide Systeme haben Vor- und Nachteile:Deutsche gesetzliche (GKV): Vorteil ist, dass Familienmitglieder kostenlos mitversichert sind und Leistungen nach deutschem Standard erbracht werden.
Allerdings steigen die Beiträge mit Ihrem Gehalt, und planmäßige Behandlungen in der Schweiz sind nur mit vorheriger Genehmigung möglich.Schweizer KVG (E106-Modell): Vorteil sind feste Prämien unabhängig vom Einkommen und Leistungsschutz in beiden Ländern (Schweiz und Deutschland).
Dafür zahlt jede Person eine eigene Prämie – es gibt keine Familienmitversicherung, und pro Person gilt eine Franchise von CHF 300 plus 10% Selbstbehalt bis max. CHF 700 im Jahr. Für Kinder fällt keine Franchise an und die 10% Selbstbehalt nur bis max. CHF 350 im Jahr.
Nein – eine einmal erklärte Befreiung von der Schweizer Versicherungspflicht ist unwiderruflich. Wenn Sie sich zu Beginn Ihrer Tätigkeit für die deutsche Krankenversicherung entschieden haben, können Sie nicht zu einem späteren Zeitpunkt freiwillig zur Schweizer KVG wechseln.
Selbst bei Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse (Heirat, Scheidung, deutliche Einkommensänderung etc.) sieht das Gesetz keine Option für einen Wechsel in die Schweizer Pflichtversicherung vor.
Grundsätzlich müssen erwerbstätige Familienangehörige sich in dem Land versichern, in dem sie arbeiten. Für nicht erwerbstätige Angehörige (z.B. Kinder, Partner ohne Job) gilt: Sie unterstehen grundsätzlich mit dem Grenzgänger zusammen der Versicherungspflicht in der Schweiz, sofern sie als Familienangehörige im Sinne des Gesetzes gelten.
Allerdings gibt es das Optionsrecht auch für Familienmitglieder – siehe nächste Frage. Wichtig: In der deutschen GKV können Familienmitglieder beitragsfrei mitversichert werden, in der Schweizer KVG muss jede Person eigene Beiträge zahlen.
Daher wählen viele Grenzgänger bei Familie die deutsche Lösung, während Alleinstehende eher zur Schweizer Versicherung tendieren.
Die Versicherung der Kinder hängt von der Arbeitssituation der Eltern ab.
Grundsätzlich gilt: Arbeiten beide Elternteile in verschiedenen Ländern, müssen die Kinder im Land des Elternteils versichert werden, der im Wohnland tätig ist.
Beispiel: Vater arbeitet in der Schweiz, Mutter in Deutschland (auch Minijob) – dann müssen die Kinder in Deutschland versichert werden. Ist ein Elternteil nicht berufstätig, sind die Kinder zunächst mit dem Grenzgänger in der Schweiz versicherungspflichtig, es sei denn, man übt für sie das Optionsrecht aus (d.h. entscheidet sich, sie in Deutschland zu versichern).
Kurz gesagt: Sobald ein Elternteil in Deutschland arbeitet (egal wie geringfügig), werden die Kinder in Deutschland versichert; andernfalls kann man wählen, tendiert aber oft zur deutschen Familienversicherung, wenn möglich.
Nein, als Grenzgänger müssen Sie sich selbst um Ihre Krankenversicherung kümmern. In der Schweiz gibt es keine automatische Lohnabzugslösung für die Krankenversicherung wie in Deutschland. Sie schließen Ihren Versicherungsvertrag eigenständig ab und zahlen die Prämien direkt an die Krankenversicherung. Sie überweisen jeden Monat die Krankenkassenprämie an Ihren Versicherer.
Sie benutzen die Versichertenkarte der deutschen gesetzlichen Krankenkasse. Deutsche Leistungserbringer, zum Beispiel Ärzte, Zahnärztinnen, Physiotherapeuten und Krankenhäuser, rechnen direkt mit der deutschen Krankenkasse ab. Sie erhalten keine Rechnung für Pflichtleistungen. Die Zuzahlung bei Medikamenten sowie die Tagespauschale bei einem Krankenhausaufenthalt werden Ihnen jedoch berechnet.
Wenn Sie in eine Arztpraxis gehen, Medikamente kaufen oder ins Spital müssen, benutzen Sie dieVersichertenkarte der Schweizer Krankenkasse. Viele Leistungserbringer rechnen direkt mit der Schweizer Krankenkasse ab. Manchmal erhalten Sie die Rechnung aber auch direkt. Diese bezahlen Sie zuerst selbst und reichen sie dann bei der Schweizer Krankenkasse ein. Anschließend erhalten Sie die Leistungsabrechnung. Einen Teil der Kosten bezahlen Sie gemäß Gesetz selbst.
Wir beraten Sie umfassend zu allen Aspekten Ihrer Krankenversicherung als Grenzgänger. Unsere langjährige Erfahrung ermöglicht es uns, optimale Versicherungslösungen zu finden. So stellen wir sicher, dass Sie sowohl im Heimat- als auch im Arbeitsland lückenlos abgesichert sind und sich auf das Wesentliche konzentrieren können.
Unsere Grenzgänger-Versicherungsmodelle
Grenzgänger-Krankenversicherung
Der besondere Schutz für Sie als Grenzgänger
Das Angebot der Vivao Sympany / UKV
Grenzgänger-Steuersparplan
Der Steuersparplan für Grenzgänger
Staatliche Förderung und Reduzierung Ihrer 1/4-jährlichen Steuervorauszahlung
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