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Kurz­zeit­ver­sicherungen

Zusätzlicher Schutz für besondere Fälle

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Zusätzlicher Schutz für besondere Fälle

  • Auslandschadenschutz
  • Zusatzfahrerversicherung
Zusatzfahrerversicherung

Zusatzfahrerversicherung

Warum ist eine Zusatzfahrerversicherung so wichtig?

Jemand aus Ihrer Verwandtschaft oder ein Freund möchte sich Ihr Auto leihen? Sie benötigen jemanden, der Sie zum Flughafen fährt und das Auto mit zurück nimmt? Sie sind verletzt und können nicht selbst Auto fahren? Mit der Zusatzfahrerversicherung der SV ist das alles kein Problem, auch wenn in Ihrem Versicherungsvertrag nur Sie als Fahrer angegeben sind.

Sie wählen einen bestimmten Zeitraum aus, in dem eine weitere Person als berechtigter Fahrer in Ihre Kfz-Versicherung eingeschlossen werden soll. Sollte der angegebene Fahrer während des versicherten Zeitraums einen Schaden verursachen, erstatten wir Ihnen die Beitragsnachforderungen und Vertragsstrafen Ihres Kfz- Versicherers.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Kurzfristiger Einschluss weiterer Personen als berechtigte Fahrer
  • Übernahme von Beitragsnachforderungen und Vertragsstrafen im Schadensfall
  • Flexibler Versicherungsschutz von 1 bis zu 28 Tagen weltweit

Leistungen der Zusatzfahrerversicherung der SV

  • Freunde oder Familienmitglieder können kurzfristig als berechtigte Zusatzfahrer in Ihrer Kfz-Versicherung eingeschlossen werden
  • Kann auch vom Fahrer selbst abgeschlossen werden
  • Flexibler Versicherungsschutz von 1 bis zu 28 Tagen
  • Erstattung von Beitragsnachforderungen und Vertragsstrafen Ihres Kfz-Versicherers im Schadensfall
  • Faire Preisgestaltung - Sie zahlen nur für die Tage, an denen Sie den Schutz benötigen
  • Versicherungsschutz kann mehrmals im Jahr für verschiedene Fahrer abgeschlossen werden

Verbraucher­informationen

Für eine vertrauensvolle und partner­schaftliche Zusammen­arbeit legt Ihre Sparkasse großen Wert auf Klar­heit und eine faire Beratung. Mit der Visiten­karte für Versicherungs­vermittler stellt sich Ihnen Ihre Spar­kasse daher in aller Ausführlich­keit vor und erfüllt somit die vom Gesetz­geber vorgeschriebene Informations­pflicht.

Auslandschadenschutz

Auslandschadenschutz

Warum ist ein Auslandschadenschutz so wichtig?

Andere Länder, andere Sitten! In vielen Ländern sind niedrigere Deckungssummen, ein­ge­schränkte Leistungen und lang­wierige Schaden­regulierung nicht un­üblich. Mit dem Ausland­schaden­schutz sichern Sie sich den aus­ge­zeichneten Schaden­service und Leistungs­standard der SV auch bei Schäden im Aus­land.

Wurden Sie auf einer Reise mit Ihrem Fahr­zeug un­ver­schuldet in einen Verkehrsunfall ver­wickelt, dann gleicht die SV Ihren Schaden nach deutschem Recht aus, sofern der Schädiger haftet. Die Regulierung erfolgt so, als hätte der Unfallgegner seine Kfz-Haftpflichtversicherung bei der SV. Ihre Schaden­ersatz­ansprüche können Sie dabei direkt an die SV stellen.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Über­nahme der Schaden­ab­wick­lung bei Kfz-Haft­pflicht­schäden im Aus­land
  • Erstattung von Haft­pflicht­schäden im Ausland, auch wenn dort niedrigere Ver­sicherungs­summen gelten
  • Aus­ge­zeichneter Leistungs­standard und Schaden­service auch im Aus­land

Leistungen des Auslandschadenschutzes der SV

  • Schaden­­regulierung nach deutschem Recht und deutschen Standards
  • Übernahme der Schadenabwicklung durch die SV
  • Flexibler Versicherungsschutz von 1 bis 28 Tagen
  • Ver­sicherungs­schutz be­steht in den Ländern der Europäischen Union (aus­ge­nommen Deutsch­land), sowie in Andorra, Liechten­stein, Monaco, Nor­wegen, Schweiz
  • Kein Risiko auf­grund geringerer Deckungs­summen im Aus­land auf dem Schaden "sitzen zu bleiben" - es gelten die für Ihre Kfz-Haft­pflicht­versicherung ver­einbarten Deckungs­summen

Verbraucher­informationen

Für eine vertrauensvolle und partner­schaftliche Zusammen­arbeit legt Ihre Sparkasse großen Wert auf Klar­heit und eine faire Beratung. Mit der Visiten­karte für Versicherungs­vermittler stellt sich Ihnen Ihre Spar­kasse daher in aller Ausführlich­keit vor und erfüllt somit die vom Gesetz­geber vorgeschriebene Informations­pflicht.

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