Als regionales Kreditinstitut ist die Sparkasse Lörrach-Rheinfelden stark in ihrem Geschäftsgebiet verwurzelt. Ein breites Engagement für den Sport, das soziale Umfeld und die vielfältige Kunst und Kultur ist für sie daher eine Selbstverständlichkeit.
FAQ – Sponsoring bei der Sparkasse Lörrach-Rheinfelden
Ein Sponsoring basiert auf dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung.
Das bedeutet: Die Sparkasse Lörrach-Rheinfelden unterstützt Ihr Projekt finanziell oder materiell, erhält im Gegenzug jedoch eine werbliche Gegenleistung. Eine Spende ist eine freiwillige Geldzuwendung ohne Gegenleistung (z. B. in Form von Werbung). Spenden können nur an Vereine und Organisationen mit steuerlicher Anerkennung der Gemeinnützigkeit erfolgen (Freistellungsbescheid des Finanzamts).
Die Sparkasse Lörrach-Rheinfelden benötigt vom Empfänger eine nach amtlichem Vordruck erstellte Spendenbescheinigung (Zuwendungsbestätigung).
Ja. Für jede Sponsoring-Zahlung ist eine ordnungsgemäße Rechnung erforderlich – unabhängig von der Höhe des Betrags. Die Rechnung muss die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben sowie eine Beschreibung der erbrachten Gegenleistung enthalten. Ist Ihre Organisation von der Umsatzsteuer befreit, muss dieser Hinweis deutlich auf der Rechnung vermerkt sein.
Die Sparkasse Lörrach-Rheinfelden engagiert sich gezielt in ihrem Geschäftsgebiet.Projekte, Organisationen und Vereine, die außerhalb dieses Gebiets tätig sind, können daher in der Regel nicht berücksichtigt werden.
Die Bearbeitung Ihres Antrags erfolgt in der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Prüfung je nach Umfang des Projekts etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen kann.
Förderfähig sind grundsätzlich gemeinnützige Vereine, Einrichtungen und Organisationen, die im Geschäftsgebiet der Sparkasse Lörrach-Rheinfelden aktiv sind. Privatpersonen, politische Parteien sowie Projekte, die überwiegend der Finanzierung von Personal- oder Betriebskosten dienen, können nicht berücksichtigt werden.
Es gibt keine feste Mindest- oder Höchstgrenze. Die Entscheidung über Art und Höhe der Unterstützung trifft die Sparkasse individuell, unter Berücksichtigung Ihres Wunsches sowie der Art des Projekts, seiner regionalen Bedeutung und der verfügbaren Mittel. Für größere Vorhaben ist ein schlüssiges Konzept hilfreich.
Je nach Art der Unterstützung kann dies z. B. die Platzierung des Sparkassen-Logos, eine Nennung in Pressemitteilungen, Social-Media-Beiträge oder Werbeflächen auf Veranstaltungen sein. Die konkrete Gegenleistung wird im Einzelfall abgestimmt.
Nach Eingang Ihrer Anfrage prüfen wir die Unterlagen und melden uns zeitnah per E-Mail.Bei einer Zusage besprechen wir die weiteren Schritte, z. B. Rechnungsstellung, Bereitstellung bzw. Abholung von Werbemitteln und mögliche Veröffentlichungen.
Nein, das Online-Formular dient ausschließlich der Beantragung von Sponsoring-Anfragen. Wenn Sie eine Spende wünschen, senden Sie uns bitte eine E-Mail an sponsoring@sparkasse-loerrach.de mit einer kurzen Beschreibung Ihres Vorhabens sowie dem gewünschten Spendenbetrag. Für Spenden muss die steuerliche Gemeinnützigkeit Ihrer Organisation vorliegen (Freistellungsbescheid des Finanzamts).
Bei Fragen rund um das Thema Sponsoring steht Ihnen das Team der Sparkasse Lörrach-Rheinfelden gerne zur Verfügung: sponsoring@sparkasse-loerrach.de.
Bei unseren Sponsoringaktivitäten orientieren wir uns an folgenden Grundsätzen:
Ausschlusskriterien:
Anschrift:
Sparkasse Lörrach-Rheinfelden
Sponsoring
Postfach 1220, 79537 Lörrach
Haagener Straße 2, 79539 Lörrach
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